Agrardiesel-Rückvergütung bekommt in Deutschland ab 1. Januar 2026 wieder der Landwirt, nicht der Lohnunternehmer — 21,48 Cent pro Liter über das Zoll-Portal. Der LU liefert dem Auftraggeber dafür die Bescheinigung ZSA 148 mit den verbrauchten Litern; in der Schweiz muss er sich dazu ab 2026 einmalig auf der BAZG-Plattform Taxas registrieren.
Österreich zieht Agrardiesel-Auszahlung auf Dezember 2026 vor — rund 16 ct/L über AMA, gemeinsam mit der AMA-Hauptauszahlung. Damit erhalten österreichische Bauern die erste Tranche ein Jahr früher als ursprünglich geplant. In Deutschland bleibt es bei der vollen Wiedereinführung mit 21,48 ct/L ab 1.1.2026. In der Schweiz registrieren sich Lohnunternehmer ab 2026 einmalig bei BAZG/Taxas, sonst verlieren ihre Auftraggeber den Rückerstattungsanspruch. — Quellen: BMLEH-Pressemitteilung 2025, topagrar (AT-Vorziehung), BAZG Taxas-Registrierung
Agrardiesel-Rückvergütung 2026: Lohnunternehmer bekommen selbst nichts. Begünstigt ist immer der bewirtschaftende Landwirt (§ 57 EnergieStG in DE, AMA-Mehrfachantrag in AT, BAZG in CH). Der LU verbraucht den Diesel und liefert dem Auftraggeber die Bescheinigung ZSA 148 mit Litern und Arbeit — der Auftraggeber stellt den Antrag. In DE sind ab 1.1.2026 wieder 21,48 ct/L zurück.
Agrardiesel klingt 2026 nach guter Nachricht: ab 1. Januar 2026 sind die vollen 21,48 Cent pro Liter zurück, die Ampel-Kürzungen 2024/2025 sind politisch zurückgenommen. Für Lohnunternehmer ist das aber eine Nachricht mit Haken.
Der Haken steckt im Gesetz. Der Lohnunternehmer bekommt selbst keinen Cent Agrardiesel-Vergütung — nicht in Deutschland, nicht in der Schweiz, in Österreich nur sehr eingeschränkt. Begünstigt ist der bewirtschaftende Landwirt, nicht der Dienstleister. Das ist seit Jahren so und ändert sich auch 2026 nicht.
Was sich aber ändert: Wer als LU die Bescheinigung über die verbrauchten Liter sauber und pünktlich liefert, sichert dem Auftraggeber bares Geld zurück. Wer sie nicht oder zu spät liefert, kostet ihn 21,48 ct/L — und sich selbst den nächsten Auftrag.
Stand 2026: Das Rad dreht zurück
Im November 2023 hatte die damalige Ampel-Regierung die Agrardiesel-Vergütung im Zuge des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts gestrichen. 2024 und 2025 wurde schrittweise abgebaut. Die Bauernproteste Anfang 2024 sind seitdem ein politischer Begriff geworden.
Die schwarz-rote Koalition hat im Konjunkturpaket beschlossen, die Rückvergütung ab 1. Januar 2026 wieder vollständig herzustellen. Das Bundeskabinett hat die Wiedereinführung formal beschlossen, das BMLEH spricht von einer Entlastung der Branche um rund 430 Millionen Euro pro Jahr.
„Ab 1. Januar 2026 gilt für Gasöl, das in der Land- und Forstwirtschaft verwendet wird, wieder der ursprüngliche Entlastungssatz von 21,48 Cent pro Liter.” — BMLEH-Pressemitteilung 2025 zur Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung
Das bedeutet praktisch: Wirtschaftsjahr 2025 ist noch die letzte Übergangs-Stufe, Wirtschaftsjahr 2026 wird wieder voll. Der erste „neue” Antrag mit den 21,48 ct/L betrifft die Diesel-Liter, die in 2026 verbraucht werden, und wird 2027 gestellt.
Warum der Lohnunternehmer kein eigenes Geld sieht
§ 57 EnergieStG regelt die Steuerentlastung für Land- und Forstwirtschaft. Begünstigt sind „Betriebe der Land- und Forstwirtschaft” — also Betriebe, die selbst Boden bewirtschaften oder Tiere halten. Der Lohnunternehmer ist gewerblicher Dienstleister, kein Land- oder Forstwirtschaftsbetrieb im Sinne des Gesetzes.
Die Zoll-Verwaltung sagt es unmissverständlich: Betriebe, die für andere Betriebe land- und forstwirtschaftliche Arbeiten ausführen, erhalten keine Steuerentlastung für Gasöl. Das gilt für klassische Lohnunternehmer, für Maschinenringe und für Selbstwerber.
In Deutschland erhält immer der Auftraggeber die Agrardiesel-Vergütung für den auf seinen Flächen verbrauchten Diesel — auch dann, wenn der Diesel aus dem Tank des Lohnunternehmers stammt und der LU die Maschine fährt.
Der LU ist also nicht „raus”, sondern die Belegkette läuft anders herum: Der LU verbraucht, der LU bescheinigt, der Auftraggeber beantragt. Diese Asymmetrie ist der Grund, warum Diesel-Bescheinigungen für Lohnunternehmer zur Standard-Pflicht gehören, wenn sie wiederkehrend für Berufskollegen arbeiten.
Begünstigte Tätigkeiten nach § 57 EnergieStG
Nicht jede Arbeit mit Schlepper ist „landwirtschaftlich” im Sinne des Energiesteuerrechts. Die Zoll-Verwaltung listet im Kern:
- Bodenbearbeitung (Pflügen, Grubbern, Eggen)
- Bestellung (Säen, Pflanzen, Setzen)
- Düngung und Pflanzenschutz
- Bestandspflege (Hacken, Striegeln, Mulchen)
- Ernte und Bergung des Erntegutes
- Transport des Erntegutes vom Feld zum Hof oder zur ersten Lagerstätte
- Innerbetrieblicher Transport zwischen Feldern und Hof
Was nicht dazugehört: Transporte ab Hof in den Handel, gewerbliche Aufträge außerhalb der Landwirtschaft, Winterdienst, kommunale Aufträge, Bauleistungen. Wenn ein LU mit demselben Schlepper im Winter Schnee räumt und im Sommer Mais häckselt, ist nur der Mais-Diesel begünstigungsfähig — und auch dieser nur über den Landwirt, der den Mais bestellt hat.
Diese Trennung ist nicht Theorie. Sie steht in der Antragslogik und in der Bescheinigung. Wer das vermischt, riskiert Rückforderungen.
Die Bescheinigung ZSA 148: dein eigentliches LU-Asset
Damit der Landwirt die 21,48 ct/L bekommt, braucht er einen Nachweis über die vom LU verbrauchten Liter. Dieser Nachweis ist das Formular ZSA 148 — Bescheinigung über Lohnarbeiten und Nachbarschaftshilfe. Bei der erstmaligen Antragstellung lädt der Auftraggeber sie im Zoll-Portal hoch; in Folgejahren bleibt sie als Beleg im Betrieb.
Pflichtangaben in jeder Bescheinigung:
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Auftraggeber | vollständige Adresse, Steuernummer/USt-ID des Landwirts |
| Auftragnehmer | Lohnunternehmer, vollständige Adresse |
| Zeitraum | Datum der Arbeit oder Saison von/bis |
| Art der Arbeit | z. B. Mähdrusch, Gülle ausbringen, Häckseln, Säen |
| Schlag/Fläche | wo wurde gearbeitet, ha-Größe |
| Maschine | Bezeichnung, Leistungsklasse |
| Diesel-Liter | tatsächlicher Verbrauch für diesen Auftrag |
| Rechnungsbezug | Verweis auf zugehörige Rechnung/Lieferschein |
| Unterschrift | Lohnunternehmer, Datum |
Der schwierigste Punkt ist „Diesel-Liter tatsächlich für diesen Auftrag”. Wer mit einem Tank über zehn Aufträge fährt, hat keinen Liter-genauen Beleg pro Schlag, sondern muss kalkulieren: Stunden mal mittlerer Verbrauch der Maschine pro Stunde, oder Hektar mal mittlerer Verbrauch pro Hektar. Genau dafür gibt es KTBL- und ÖKL-Verbrauchswerte je Maschine und Arbeit.
Beispielrechnung: Was der Auftraggeber 2026 spart
Annahme: Mittlerer Ackerbau-Betrieb 120 ha, davon viele Arbeiten extern vergeben. Der LU verbraucht für diesen Auftraggeber 10.000 Liter Gasöl in einer Saison über Pflügen, Drillen, Spritzen, Drusch, Strohbergung und Hoftransport.
| Position | Wert |
|---|---|
| Diesel-Liter aus LU-Tank für diesen Betrieb | 10.000 L |
| Entlastungssatz 2026 | 21,48 ct/L |
| Rückvergütung an den Landwirt | €2.148 |
| Mindestbetrag pro Jahr | €50 |
| Bescheinigungs-Pflicht | ZSA 148, beim Erstantrag hochladen |
Bei 60 % Eigen- und 40 % Lohn-Diesel im Betrieb wären rechnerisch zusätzlich noch die eigenen 15.000 Eigentank-Liter relevant, der Landwirt käme dann auf ~25.000 L × 21,48 ct = €5.370 Rückvergütung insgesamt. Ein verlorener LU-Anteil von 10.000 L wäre damit 40 % seines Diesel-Rückflusses — Geld, das er sich beim nächsten Mal lieber bei einem zuverlässigeren Dienstleister holt.
Dieser Vergleich erklärt, warum saubere Diesel-Bescheinigungen kein Buchhaltungs-Detail sind. Sie sind Kundenbindung in Cent pro Liter.
Antragsweg Deutschland: Zoll-Portal, ELSTER, Frist 31.12.
Seit 1. Januar 2024 läuft die Agrardieselentlastung ausschließlich digital. Antragsweg in Stichpunkten:
- Registrierung im Zoll-Portal mit ELSTER-Organisationszertifikat
- Auswahl der Dienstleistung „Agrardieselentlastung” (Vergünstigungsschlüssel 444)
- Antragsjahr und Wirtschaftsjahr-Zeitraum angeben
- Diesel-Mengen angeben (Eigentank + bescheinigte Lohnarbeit-Anteile)
- Erstantrag: ZSA-148-Bescheinigungen hochladen, Folgejahr: nur aufbewahren
- Antrag absenden, zuständiges Hauptzollamt prüft, Auszahlung in Tranchen
- Frist: bis 31. Dezember des Folgejahres
Für Wirtschaftsjahr 2026 heißt das: Verbrauch ab Januar 2026 dokumentieren, Antrag spätestens 31. Dezember 2027. Wer früher beantragt, bekommt früher Geld. Das BLE — die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung — ist hier nicht zuständig, die Antragsverwaltung liegt vollständig beim Zoll und beim örtlichen Hauptzollamt.
Agrardiesel in Österreich 2026 beantragen: AMA statt Zoll
Österreich war historisch in einer eigenen Welt: Mineralölsteuer-Rückvergütung lief über das BMNT/BMLRT und endete 2012. Danach gab es eine pauschale Steuerbegünstigung. 2026 wird die Lage neu sortiert: Die Bundesregierung zieht die Auszahlung einer temporären Agrardiesel-Vergütung auf Dezember 2026 vor, ausbezahlt zusammen mit der AMA-Hauptzahlung.
Wichtige Eckpunkte nach BMLEH-naher Quellenlage und top agrar:
| Punkt | Stand 2026-05 |
|---|---|
| Höhe | rund 16 ct/L (genauer Wert noch in Ausarbeitung) |
| Träger | AMA, Mehrfachantrag-Logik |
| Zeitraum | für die Jahre 2027 und 2028 sind 100 Mio. € im Topf |
| Lohnunternehmer | kein direkter Anspruch, Bescheinigungs-Logik analog zu DE |
| Antragsweg | über den jährlichen Mehrfachantrag des Bewirtschafters |
Stand 2026-Mai sind die Detail-Verordnungen noch nicht final veröffentlicht. AT-Lohnunternehmer sollten die AMA-Mitteilungen ab Herbst 2026 verfolgen und ihren Auftraggebern eine Diesel-Bescheinigung anbieten, sobald die Vorlage offiziell ist.
Schweiz 2026: Neue Plattform Taxas beim BAZG
In der Schweiz heißt die Behörde seit 2022 nicht mehr Oberzolldirektion (OZD), sondern BAZG — Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit. Die Rückerstattung der Mineralölsteuer in der Landwirtschaft läuft seit 2026 über die neue Plattform Taxas mit CH-Login auf dem ePortal des Bundes.
Auch hier gilt: Begünstigt ist der Bewirtschafter, nicht der Lohnunternehmer. Aber: Der Bund hat 2025 explizit klargestellt, dass die Rückerstattung auch dann gewährt wird, wenn der Diesel vom Lohnunternehmer im Auftrag des Bewirtschafters verbraucht wird — sofern der LU sich auf Taxas registriert. Wer das nicht tut, kann seinen Kunden ab 2026 die Rückerstattung kosten.
Lohnunternehmer in der Schweiz müssen sich auf der BAZG-Plattform Taxas einmalig registrieren. Ohne diese Registrierung können Auftraggeber für die durch den LU ausgeführten Arbeiten keine Mineralölsteuer-Rückerstattung mehr geltend machen.
Der Verband Lohnunternehmer Schweiz (LUS) hat das im Mitgliederbereich mehrfach kommuniziert. Für CH-LU mit Schweizer und grenzüberschreitenden Aufträgen ist das die wichtigste 2026er-Änderung.
Trennung Eigenverbrauch vs. Auftraggeber-Verbrauch
Das größte praktische Problem für Lohnunternehmer ist die Liter-Zuordnung. Ein LU hat normalerweise:
- Eigenen Hoftank (Hoftankstelle)
- Eigene Maschinen mit eigenen Tanks
- Einsätze auf vielen verschiedenen Betrieben
- Vermischter Diesel pro Schicht und pro Auftrag
Liter-genau ist das selten machbar. Realistisch sind drei Wege:
| Methode | Vorgehen | Genauigkeit |
|---|---|---|
| Maschinenstunden × Verbrauch | Stunden je Auftrag × KTBL/ÖKL-Verbrauch je Maschine | mittel |
| Hektar × Verbrauch | bearbeitete Hektar × mittlerer Verbrauch je Arbeit | mittel |
| Telemetrie/ISOBUS | Auswertung Maschinendaten je Auftrag/Schlag | hoch |
Welche Methode du nutzt, muss zur Bescheinigung passen und in deinen AGB und Auftragsbestätigungen stehen. Dem Zoll ist im Erstprüfungs-Fall wichtig, dass die Liter-Werte plausibel, dokumentiert und konsistent sind. Wer auf Anfrage des Hauptzollamts erklären kann, „Mähdrusch 8 m, im Mittel 22 L/ha, 47 ha gedroschen, 1.034 L bescheinigt”, überzeugt mehr als Zahlen ohne Herleitung.
Häufige Ablehnungsgründe und was du dagegen tust
Die typischen Probleme aus Forum-Berichten und Zoll-Praxis:
| Ablehnungsgrund | Vermeidung |
|---|---|
| Bescheinigung fehlt beim Erstantrag | LU-Bescheinigung am Saisonende automatisch generieren |
| Pauschal-Liter ohne Plausibilität | Stunden/Hektar mit Maschinen-Verbrauchswert verknüpfen |
| Vermischung Lohn-/Bauleistung im selben Tank | getrennte Auftragslogik, klare Nicht-Lw-Liter ausklammern |
| Mindestbetrag 50 € nicht erreicht | Kleinaufträge bündeln, mehrjährig prüfen |
| Frist 31.12. verpasst | Jahres-End-Routine im Büro, nicht „mache ich nächstes Jahr” |
| Falscher Vergünstigungsschlüssel | Schlüssel 444 (Agrardiesel) verwenden |
Gegen einen ablehnenden Bescheid des Hauptzollamts kann Einspruch eingelegt werden, regulär binnen einem Monat nach Bekanntgabe. Praktisch hilft fast immer Nachreichen einer sauberen Bescheinigung oder einer korrigierten Liter-Aufstellung.
Was das für deine Preisgestaltung bedeutet
Agrardiesel ist keine Einnahme des LU, aber er beeinflusst seine Preise indirekt. Wenn dein Auftraggeber pro Liter 21,48 ct zurückbekommt, ist sein effektiver Dieselpreis um diesen Betrag niedriger. Das ist Verhandlungs-Kontext für deinen Hektar- oder Stundensatz, besonders bei Dieselgleitklauseln.
Praktische Konsequenz: Wenn du eine Dieselgleitklausel im Vertrag hast, sollte sie sich auf den Netto-Bezugspreis ohne Rückvergütungs-Effekt beziehen. Sonst diskutierst du nach der Saison, ob die 21,48 ct/L dir oder dem Auftraggeber „gehören”. Antwort: dem Auftraggeber, weil er sie beantragt. Aber im Preisgefüge solltet ihr es vor Saisonbeginn klargestellt haben.
Mini-Checkliste für die LU-Saison 2026
- Hoftank-Buchführung sauber, getrennt von privatem oder gewerblichem Nicht-Lw-Diesel
- Maschinen-Verbrauchswerte je Arbeit dokumentiert (KTBL/ÖKL-Referenz)
- Auftragsbestätigung enthält Diesel-Bescheinigungs-Klausel
- Lieferschein erfasst Stunden, Hektar, Maschine, Schlag, Auftraggeber
- Saison-Ende: pro Auftraggeber eine ZSA-148-konforme Bescheinigung
- Bescheinigung mit der Schlussrechnung oder spätestens bis Januar verschickt
- AT: AMA-Vorgaben für die neue Vergütung ab Herbst 2026 verfolgen
- CH: einmalige Taxas-Registrierung beim BAZG, vor dem ersten Lohnauftrag der Saison
Praktische Entscheidung
Selbst beantragen funktioniert nicht — der LU ist nie der Begünstigte. Bescheinigen ist Pflicht, wenn du wiederkehrend für Berufskollegen arbeitest. Automatisieren ist die einzige sinnvolle Skalierung, sobald du mehr als fünf bis zehn Auftraggeber hast.
Agrardiesel 2026 ist eine gute Nachricht für die Landwirtschaft und eine indirekte gute Nachricht für den LU: Wer sauber bescheinigt, wird gebucht. Wer das Formular vergisst, kostet seinem Kunden vierstellige Beträge — und seinen eigenen Nachfolgeauftrag.
Die Energiesteuer-Politik bleibt politisch beweglich. Stand 2026-Mai sind 21,48 ct/L in Deutschland ab 1. Januar 2026 beschlossen und in den Zoll-Verfahren abgebildet. Bei jeder größeren Änderung (Haushaltsgesetz, neue Reformrunden, EU-Vorgaben zur Energiebesteuerung) lohnt sich ein kurzer Blick auf die Zoll-Webseite und auf die Pressemitteilungen des BMLEH.
Wer in der Diesel-Logik weiter automatisieren will, beginnt am besten an derselben Stelle wie bei Hektar- und Stundenpreisen: bei der Belegkette aus Auftrag, Stunden, Hektar und Maschine. Eine Diesel-Bescheinigung ist dann nur noch ein weiterer Export aus denselben sauberen Daten — kein zusätzliches Formular zur Saisonende.
Kein Steuerberater-Ersatz: Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Antragsgrenzen, Stichtage und Vergünstigungsschlüssel können sich ändern. Vor dem ersten Antrag oder bei größeren Diesel-Mengen lohnt der Termin beim Agrar-Steuerberater oder beim zuständigen Hauptzollamt.