Hofwerk · Lohnunternehmer eine Werkstatt · hofwerk.at
Auf die Warteliste
■ Stundensatz-Kalkulation saat

Lohnsaat Zwischenfrucht 2026: GAP, ÖPUL + Stundensatz

Zwischenfrucht-Lohnsaat 2026: Stundensatz 45–75 €/h, Hektarsatz 35–55 €/ha, GLÖZ 6/8, ÖPUL-Auflagen, Belegkette und AGB-Wetterklausel für Lohnunternehmer.

Von Sascha Ardeleanu ·

Zwischenfrucht-Lohnsaat 2026 kostet zwischen 45 und 75 €/h (Schlepper + 6-m-Drille, ohne Saatgut) oder 35 bis 55 €/ha bei homogener Großfläche. Der Auftraggeber braucht von dir: Saattermin, Schlagbezug, Mischungsnachweis (Arten + Anteile). Ohne diese Belege ist sein ÖPUL-Antrag oder GAP-Direktzahlungsantrag gefährdet — das Förderrisiko liegt beim Betrieb, nicht beim Lohnunternehmer.

Zwischenfrucht-Lohnsaat hat eine Besonderheit, die viele andere Lohnarbeiten nicht haben: Der Auftraggeber braucht den Einsatz nicht nur erledigt, sondern belegbar. GAP-Greening-Auflagen, ÖPUL-Begrünungsmaßnahmen und GLÖZ-Konditionalitäten verlangen Nachweise — und die kommen vom Lohnunternehmer. Wer das nicht weiß und keinen sauberen Lieferschein ausstellt, hat unzufriedene Kunden, auch wenn die Aussaat technisch einwandfrei lief.

Schnellantwort

Für Zwischenfrucht-Lohnsaat gilt Stundensatz 45–75 €/h oder Hektarsatz 35–55 €/ha (Richtwerte, ohne Saatgut). Der LU liefert dem Auftraggeber Mischungsnachweis, Saattermin und Schlagbezug — Pflichtbelege für AMA-Mehrfachantrag und GAP-Direktzahlungen. Terminverfehlung durch Witterung ist über AGB-Wetterklausel abzusichern.

GAP-Konditionalitäten 2026 — was Lohnsaat direkt betrifft

Die EU-Agrarpolitik 2023–2027 löst das alte Greening ab. Statt ökologischer Vorrangflächen gibt es jetzt GLÖZ-Standards (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand), die als Konditionalität für Direktzahlungen gelten. Für die Zwischenfrucht-Lohnsaat sind drei Standards relevant:

GLÖZ 6 — Bodenbedeckung in sensiblen Zeiten: Mindestens 80 % des Ackerlands muss in sensiblen Zeiträumen bedeckt sein. Winterkulturen, Dauerkulturen oder eben Zwischenfrüchte erfüllen das Kriterium. Die Frist läuft bis zum 31. Dezember. Die genauen Anforderungen stehen in der GAPKondV. Für den LU bedeutet das: Aussaattermin ist nicht nur Kundenwunsch, sondern Fördervoraussetzung.

GLÖZ 8 — Stilllegungspflicht: Die 4-%-Pflicht-Brache auf Ackerland wurde EU-weit ab 2024 ausgesetzt und ist ab 2025 als Pflicht abgeschafft worden (EU-Vereinfachungspaket 2024). Auf vormaligen Stillflächen sind jetzt Leguminosen und Zwischenfrüchte möglich — ein echter Flächengewinn für die Lohnsaat-Nachfrage.

GLÖZ 7 — Fruchtwechsel: Die Fruchtwechselpflicht bleibt bestehen. Ab 2026 zählen Mais-Mischkulturen als eine Mais-Frucht, was als Verschärfung gilt. Wer Mais in der Fruchtfolge hat, sollte das als Argument für Zwischenfrüchte nutzen.

Für den Lohnunternehmer gilt: Der Förderantrag (DE: Sammelantrag, AT: AMA-Mehrfachantrag) liegt beim Betrieb. Der LU liefert die Belege. Das ist eine saubere Trennung — und sie sollte in den AGB stehen, damit kein Missverständnis über Haftung entsteht.

Termin-Vorgaben in Deutschland und Österreich

Die kritischste Variable bei der Zwischenfrucht-Lohnsaat ist der Termin. Zu spät gesät heißt: kein nennenswerter Aufwuchs bis Frost, kein anerkannter Bestand für die Förderung, Förderrückforderung beim Auftraggeber.

Deutschland: In DE orientieren sich die Terminvorgaben an GLÖZ 6 (Bodenbedeckung bis 31.12.) und an Öko-Regelungen, falls der Betrieb diese beantragt hat. Für die Öko-Regelungen (ÖR) mit Zwischenfrucht-Bezug gilt: Konkrete Artenzahlen und Vorgaben für 2026 solltest du beim zuständigen Amt für Landwirtschaft oder bei der BLE direkt prüfen, da sich die Detailauflagen für einzelne ÖR-Varianten ändern können. Als Faustregel: Ende Juli bis Mitte August ist für die meisten Ackerflächen das Fenster für sicheren Aufwuchs vor dem Frost.

Österreich: Im ÖPUL 2023 ist die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau” klar geregelt. Der Landwirt muss die Begrünungsflächen im AMA-Mehrfachantrag bis 30. November gemeldet haben. Die Standzeit wird kontrolliert. Der LU muss sicherstellen, dass der Saattermin vor den jeweiligen Stichtagen liegt — genaue Daten laut aktuellem AMA-Merkblatt prüfen, da die Fristen je nach Variante und Bundesland differieren können.

Als Daumenregel gilt für AT und DE: Sämaschine vor Ende August auf den Schlag — alles danach wird eng für einen kontrollfähigen Bestand.

Anerkannte Mischungen — ÖPUL konkret, DE allgemein

Welche Mischungen gelten für Förder-Nachweise? Das unterscheidet sich zwischen den Ländern deutlich.

Österreich ÖPUL 2023 — konkrete Auflagen: Die Maßnahme verlangt:

  • Mindestens 3 Mischungspartner aus mindestens 2 Pflanzenfamilien
  • Reinsaat einer Kulturpflanze ist verboten (also kein reiner Senf, kein reiner Phacelia)
  • Während der Standzeit keine mineralische Stickstoffdüngung und kein chemischer Pflanzenschutz (Ausnahme: Variante 7 nach AMA-Merkblatt)
  • Meldung im AMA-Mehrfachantrag bis 30. November

Praktische Standardmischungen, die diese Kriterien erfüllen: Phacelia + Senf + Ölrettich, Sonnenblume + Buchweizen + Phacelia, Leguminosen-Grasmischungen mit Kleearten. Der LU sollte die Mischung nicht selbst festlegen — das ist Aufgabe des Betriebs oder des Beraters. Was der LU liefern muss: den Mischungsnachweis vom Saatgutlieferanten mit Arten und Anteilen, plus den Lieferschein mit Aussaatmenge je ha.

Deutschland — allgemein halten: In DE sind die Anforderungen je nach beantragter ÖR-Variante unterschiedlich. Einige Varianten verlangen bestimmte Mindestartenzahlen, andere nicht. Wer als LU in DE Zwischenfrucht für förderwillige Betriebe sät, sollte vom Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung, welche ÖR-Variante angemeldet ist, einfordern — und die aktuellen BLE-Vorgaben für die jeweilige Variante prüfen lassen. Keine erfundenen Zahlen hier ansetzen; was gilt, sagen BLE und Landesamt.

✓ Praxis-Tipp Mischungsnachweis

Vor der Aussaat: Saatgut-Lieferschein vom Händler mitbringen lassen, der Arten und Anteile in Prozent zeigt. Diesen Lieferschein kopiert der LU und legt ihn dem Betrieb für den Förderantrag bei. Kein Aufwand, aber der Betrieb ist ohne ihn verloren.

Stundensatz-Kalkulation für Zwischenfrucht-Lohnsaat

Der Stundensatz für Zwischenfrucht-Lohnsaat liegt im Richtwert-Bereich 45–75 €/h für eine Kombination Schlepper (80–120 kW) mit 6-m-Drillmaschine. Das ist ohne Saatgut — Saatgut wird entweder vom Betrieb gestellt oder separat in Rechnung gestellt.

Woher kommt der Spread? Drei Hauptfaktoren:

Maschinenklasse: Eine einfache Scheibenschar-Drille (6 m) ist günstiger in der Abschreibung als eine Einzelkornsämaschine oder eine Mulchsaat-Kombination mit Kurzscheibenegge. Wer mit Grubber + Drille in einem Gang arbeitet, hat höhere Maschinenkosten, liefert aber auch mehr Leistung.

Auslastung: Ein LU, der die Drille nur 80 Stunden im Jahr läuft, muss die Abschreibung auf diese 80 Stunden verteilen. Einer mit 200 Stunden hat einen deutlichen Kostenvorteil. Das ist der Hauptgrund für die breite Spanne.

Schlaggröße: Auf 2-ha-Schlägen mit viel Wenden verringert sich die effektive Flächenleistung auf vielleicht 3–4 ha/h statt rechnerischer 6 ha/h. Das treibt den effektiven Hektarpreis nach oben.

So baust du die Kalkulation auf (Sechs-Block-Formel, Details in der Stundensatz-Kalkulation Lohnunternehmer 2026):

BlockRichtwert für Schlepper 100 kW + 6-m-Drille
Diesel (10–14 L/h × €1,50)15–21 €/h
Reparatur + Verschleiß8–14 €/h
Abschreibung Drille + Schlepper12–20 €/h
Lohn Fahrer22–28 €/h
Gemeinkosten (10 %)6–8 €/h
Marge (12 %)7–11 €/h
Gesamt~50–102 €/h

Der Richtwert 45–75 €/h gilt für normale Auslastung und mittlere Schlaggröße. Bei schlechter Auslastung oder kleinen Schlägen kann die ehrliche Kalkulation darüber liegen.

Den Stundensatz-Kalkulator auf dieser Seite kannst du direkt für deine Drille verwenden — Dieselpreis, Jahresstunden und Maschinenwert einsetzen, dann siehst du deinen realen Satz.

Hektarsatz als Alternative — wann er sich rechnet

Für die Zwischenfrucht-Lohnsaat gibt es auch eine Hektarsatz-Option: Richtwert 35–55 €/ha (ohne Saatgut) bei homogener Großfläche.

Wann der Hektarsatz sinnvoll ist und wann nicht — das hängt an drei Kriterien. Eine ausführliche Analyse dazu findest du in Hektarsatz oder Stundensatz 2026.

Hektarsatz sinnvoll wenn:

  • Schlagfläche über 10 ha, gute Feldform (wenig Wenden)
  • Einheitliche Mischung, gleichmäßige Vorbereitung (kein Abrupfen auf dem Schlag)
  • LU kann Flächenleistung gut schätzen (bekannte Böden)

Stundensatz besser wenn:

  • Schläge unter 5 ha oder stark zersplittert
  • Boden ungleichmäßig (Steine, nasse Stellen erfordern Anpassung)
  • Mischungsart wird erst auf dem Schlag entschieden
  • Unsichere Vorbereitung durch den Vorfruchternte-Strohmanagement
⚠ Hektarsatz-Falle Zwischenfrucht

Anders als beim Mähdrusch läuft die Sämaschine bei Zwischenfrucht oft auf noch nicht idealem Boden — frische Stoppel, Stroh, Verdichtungen. Wer zu früh einen Hektarpreis zusagt, trägt das Schlagvorbereitungs-Risiko. Im Zweifel Stundensatz anbieten und Hektarsatz nur für bekannte Stammkunden mit guten Schlägen.

Belegkette — was der Lohnunternehmer dem Auftraggeber liefert

Das ist der Punkt, den viele LUs unterschätzen. Beim Mähdrusch genügt oft ein Lieferschein mit Datum und Fläche. Bei der Zwischenfrucht-Lohnsaat für einen förderwilligen Betrieb braucht der Auftraggeber mehr — und der LU ist die einzige Quelle für diese Informationen.

Pflichtbelege vom LU an den Betrieb:

  1. Saatgut-Lieferschein oder Mischungsnachweis — Arten, Anteile (in Prozent oder kg/ha), Hersteller. Kommt vom Händler, LU gibt Kopie weiter.
  2. Saattermin — Datum und Uhrzeit der Aussaat je Schlag.
  3. Schlagbezug — Schlagbezeichnung oder Flurstücknummer, Fläche in ha.
  4. Aussaatmenge je ha — kg Mischung pro ha, wie auf der Drille eingestellt.

Was der LU nicht macht: den Förderantrag. Den Sammelantrag (DE) oder AMA-Mehrfachantrag (AT) stellt der Betrieb selbst, meist über Landwirtschaftskammer oder Maschinenring-Beratung. Der LU liefert die Fakten, der Betrieb füllt das Formular aus.

Empfehlung: Alle vier Belege auf einen Lieferschein, den der Betriebsleiter am Ende unterschreibt. Das schützt auch den LU — unterschriebener Lieferschein bedeutet, der Auftraggeber hat die gelieferte Mischung und den Termin bestätigt. Bei späteren Förderanfragen ist das eine saubere Rückversicherung.

Wie ein vollständiger Lieferschein für DATEV und Fördernachweise aussieht, beschreibt der Artikel Lieferschein-Vorlage Lohnunternehmer im Detail.

AGB-Wetterklausel — Terminverfehlung und Haftungsbegrenzung

Zwischenfrucht-Lohnsaat hat ein spezifisches Wetterrisiko: Wenn nach der Ernte der Vorkultur wochenlang Regen fällt, kann der optimale Saattermin verpasst werden. Die Frage ist dann: Wer trägt das Förderrisiko?

Die Antwort ist klar: Der Auftraggeber trägt das Förderrisiko. Der LU liefert eine Dienstleistung, keine Fördergarantie. Aber das muss in den AGB stehen, sonst wird der LU in Streitfällen zur Verantwortung gezogen.

Eine funktionierende Wetterklausel für die Zwischenfrucht-Lohnsaat enthält:

1. Terminvorbehalt:

„Der vereinbarte Saattermin gilt vorbehaltlich geeigneter Witterungs- und Bodenbedingungen. Bei wetterbedingt unmöglichem Einsatz wird der Termin einvernehmlich verschoben. Für Förderkonsequenzen aus einer wetterbedingt verzögerten Aussaat übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.”

2. Haftungsausschluss Förderrisiko:

„Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der förderrechtlichen Stichtage und die Antragstellung verantwortlich. Der Auftragnehmer stellt die vereinbarten Belege (Saattermin, Mischungsnachweis, Aussaatmenge) zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Verantwortung für die Förderfähigkeit der ausgesäten Flächen.”

3. Stornogebühr bei kurzfristiger Absage: Wenn der Auftraggeber den Saatauftrag kurzfristig absagt — weil er die Mischung doch nicht mehr bestellen will oder der Schlag vom Nachbarpächter beansprucht wird — muss der LU abgesichert sein. Die AGB-Auftragsbestätigung sollte eine Stornogebühr von 30–50 % bei Absage weniger als 48 Stunden vorher vorsehen.

⌬ Praxis-Realität Termin-Streit

Häufigster Konflikt in der Praxis: Auftraggeber besteht auf einem Saattermin, LU kommt wegen eines anderen Auftrags zwei Tage später, Förderantrag des Auftraggebers wird abgelehnt. Ohne Klausel versucht der Auftraggeber, den Förderverlust auf den LU abzuwälzen. Mit Klausel ist die Haftungsfrage vorab geregelt. Das kostet wenige Zeilen in der Auftragsbestätigung.

Stundensatz richtig kommunizieren — Aufschlüsselung schlägt Verhandlung

Wenn der Auftraggeber den Stundensatz von 65 €/h hinterfragt, ist die schlechteste Antwort „das ist branchenüblich”. Die beste Antwort ist eine kurze Aufschlüsselung:

  • Diesel für Schlepper + Drille: ~18 €/h
  • Reparatur + Verschleiß: ~10 €/h
  • Abschreibung beider Maschinen: ~15 €/h
  • Fahrerlohn: ~25 €/h
  • Gemeinkosten + Marge: ~12 €/h
  • Saatgut: separat nach Lieferschein

Das ergibt ~80 €/h kalkuliert, und du bietest 65 €/h an — weil du gute Auslastung hast und der Auftraggeber Stammkunde ist. Wer das so erklärt, beendet die Preisdiskussion in der Regel schnell.

Die vollständige Sechs-Block-Formel und was Gemeinkosten genau beinhalten, erklärt die Stundensatz-Kalkulation für Lohnunternehmer ausführlich.

Fazit für die Saison-Planung

Zwischenfrucht-Lohnsaat ist kein komplizierter Auftrag — aber ein Auftrag mit Dokumentations-Pflicht. Wer als LU die vier Pflicht-Belege sauber liefert (Saattermin, Schlag, Mischung, Menge), hat einen zufriedenen Auftraggeber und kein Haftungsrisiko bei Förderkontrollen.

Der Stundensatz liegt realistisch zwischen 45 und 75 €/h, der Hektarsatz bei 35–55 €/ha für homogene Großflächen. Beides sind Richtwerte — die eigene Kalkulation mit echten Diesel-, Reparatur- und Abschreibungskosten schlägt jeden Branchendurchschnitt an Genauigkeit.

Die AGB-Wetterklausel ist für Zwischenfrucht-Aufträge nicht optional. Sie schützt vor dem häufigsten Streitfall: verspäteter Aussaat durch Witterung, die der Auftraggeber als Förderverlust beim LU einklagen will.


Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung. GAP-Auflagen, GLÖZ-Standards und ÖPUL-Maßnahmen ändern sich jährlich. Aktuelle Vorgaben immer bei BLE, AMA oder der zuständigen Landwirtschaftskammer prüfen.

✓ Nächster Schritt

Stundensatz für deine Drille selbst rechnen: Stundensatz-Kalkulator — Dieselpreis, Jahresstunden und Maschinenwert einsetzen, Ergebnis sofort.

Lohnunternehmer-Vertragsvorlage mit Wetterklausel und Mischungsnachweis-Pflicht: auf die Warteliste für das Hofwerk-Lohnunternehmer-Paket.

Häufige Fragen

Was muss bei der Zwischenfrucht-Lohnsaat dokumentiert werden?
Saattermin, Schlagbezeichnung, Saatgutmischung (Arten + Anteile) und Saatgutstärke je ha. Der Lieferschein oder Mischungsnachweis ist der Schlüsselbeleg für AMA-Mehrfachantrag und GAP-Kontrolle.
Wie hoch ist der Stundensatz für Zwischenfrucht-Lohnsaat 2026?
Richtwert: 45–75 €/h für Schlepper + 6-m-Drille, ohne Saatgut. Bei homogener Großfläche ab 10 ha auch Hektarsatz 35–55 €/ha möglich. Eigene Kalkulation schlägt jeden Richtwert.
Wann ist Hektarsatz für Zwischenfruchtsaat sinnvoll?
Bei Schlägen über 10 ha, guter Feldform und einheitlicher Mischung. Unter 5 ha lohnt Stundensatz — sonst trägt der Lohnunternehmer das Risiko vieler Wendevorgänge ohne Ausgleich.
Welche Mischungen gelten für ÖPUL-Begrünung in Österreich?
Mind. 3 Mischungspartner aus mind. 2 Pflanzenfamilien. Reinsaat einer Kulturpflanze ist verboten. Keine mineralische N-Düngung und kein chemischer Pflanzenschutz während der Standzeit (Ausnahme Variante 7 laut AMA-Merkblatt).
Wer haftet bei verspäteter Aussaat und GAP-Terminverlust?
Der Auftraggeber trägt das Förderrisiko — der LU liefert die Dienstleistung, nicht die Förderung. Eine AGB-Wetterklausel begrenzt die Haftung: Terminverschiebung durch Witterung geht auf Rechnung des Auftraggebers.

Quellen

  1. GAPKondV — GLÖZ 6 Bodenbedeckung (Gesetze im Internet)
  2. BMEL — GAP-Strategieplan Deutschland 2023-2027
  3. AMA Österreich — ÖPUL 2023-2027 Begrünungs-Auflage
  4. LKO — ÖPUL-Maßnahme Begrünung von Ackerflächen (Zwischenfruchtanbau)
  5. KTBL — Maschinenkosten Aussaatmaschinen MaKost
  6. BLU Bundesverband Lohnunternehmen — Empfehlungen Zwischenfruchtsaat

Eigene Beobachtung: Stundensatz Richtwert für Schlepper (80–120 kW) mit 6-m-Drillmaschine bei Zwischenfrucht-Lohnsaat: 45–75 €/h (ohne Saatgut). Hektarsatz bei homogener Großfläche (>10 ha, >12 m Arbeitsbreite): 35–55 €/ha. Quelle: KTBL MaKost-Datenbank + Maschinenring-Verrechnungssätze 2025/26.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine redaktionelle Zusammenfassung öffentlich zugänglicher Quellen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Werte und Faustzahlen sind branchenüblich aggregiert (KTBL · ÖKL · Maschinenring · Landwirtschaftskammer). Vor Abrechnungs-Verhandlungen oder PSM-Doku-Praxis empfehlen wir eine Prüfung durch deinen Steuerberater oder Verbands-Juristen. Stand der hier zitierten Quellen: 30. Mai 2026.