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■ PSM-Dokumentation pflanzenschutz

Spritzen-Lohnarbeit 2026 — PSM-Doku-Pflichten je Hektar

Spritzen-Aufträge 2026: PSM-Aufzeichnung, Sachkundenachweis, Wirkstoff-Datenblatt + Übergabe-Pflichten an den Auftraggeber.

Von Sascha Ardeleanu · ·

Bei Spritz-Lohnarbeit sind sowohl Lohnunternehmer als auch Auftraggeber eigenständig dokumentationspflichtig — und bei etwa 30 % der kontrollierten Aufträge fehlen laut DACH-Pflanzenschutz-Kontrollen 2024/2025 Angaben wie Datum, Schlag-Bezug oder Sachkundenachweis-Nummer. Der häufigste Mangel: Der LU hat die Aufzeichnung, aber gibt sie dem Auftraggeber nicht weiter.

Pflanzenschutzmittel sind das rechtlich sensibelste Lohngeschäft. Wer auf fremden Flächen spritzt, übernimmt nicht nur die Anwendungs-Verantwortung, sondern auch eine komplette Dokumentationskette: Sachkundenachweis, Mittel-Wahl, Aufwandmenge, Wetterbedingungen, Schlag-Bezug. Wer das verpasst, riskiert Bußgelder, Förderkürzungen beim Auftraggeber und im schlimmsten Fall Strafanzeigen.

Diese Übersicht klärt, was 2026 Pflicht ist und wie ein LU sauber dokumentiert, ohne sich täglich in Papierkram zu vergraben.

Die Doppel-Pflicht: LU und Auftraggeber

§ 11 PflSchG verlangt eine Aufzeichnung der PSM-Anwendung von jedem, der ein Pflanzenschutzmittel anwendet. Das gilt für den ausführenden LU genauso wie für den bewirtschaftenden Auftraggeber. In der Praxis bedeutet das:

  • LU-Aufzeichnung — beim Spritz-Vorgang selbst, mit allen Anwendungsdetails
  • Auftraggeber-Aufzeichnung — in seiner Schlagkartei, basierend auf LU-Daten
  • Übergabe-Dokument — der LU liefert die Daten in einer Form, die der Auftraggeber direkt übernehmen kann

Wer die Übergabe vergisst, hat zwar selbst saubere Aufzeichnungen, aber der Auftraggeber hat eine Lücke in seiner Doku. Bei Pflanzenschutz-Kontrollen führt das beim Auftraggeber zu Bußgeld — und beim LU zu Auftragsverlust für die nächste Saison.

Pflichtinhalte einer LU-PSM-Aufzeichnung 2026

FeldPflichtQuelle/Beispiel
DatumjaTag der Anwendung
Schlag-BezeichnungjaName oder Nummer aus Schlagkartei
Fläche in Hektarjatatsächlich behandelte Fläche
Kulturjaz. B. Winterweizen
Mittel-BezeichnungjaHandelsname laut Etikett
Zulassungsnummerjaaus BVL/AGES-Datenbank
Wirkstoffempfohlenaus Sicherheitsdatenblatt
AufwandmengejaL/ha oder kg/ha
Gesamtmengejahochgerechnet auf Schlag-Fläche
AnwenderjaName + Sachkundenachweis-Nr.
WetterbedingungenjaWind, Temperatur, Niederschlag
AnlassempfohlenSchaderreger oder Wachstumsstadium

Die LU-Aufzeichnung ist die Grundlage für die Auftraggeber-Schlagkartei. Wer eine eigene App oder ein eigenes Excel nutzt, sollte einen PDF- oder CSV-Export anbieten, den der Auftraggeber in seine Schlagkartei einlesen kann.

Der Sachkundenachweis-Bezug

Jeder Anwender braucht einen Sachkundenachweis Pflanzenschutz nach § 9 PflSchG. Die Nachweis-Nummer gehört in jede Aufzeichnung — bei einer Kontrolle ist die erste Frage “wer hat gespritzt”, die zweite “Sachkunde-Nachweis bitte”.

Praktisch heißt das:

  • Solo-LU: eigene Nummer in der Anwendungs-Aufzeichnung
  • Mehrere Fahrer: pro Spritz-Auftrag den jeweiligen Anwender benennen
  • Fortbildungspflicht: alle drei Jahre Auffrischung, sonst verfällt die Sachkunde
  • Nachweis-Aufbewahrung: Original im Betrieb, Kopie bei Bedarf sofort vorzeigbar

Wer ohne gültige Sachkunde spritzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis 50.000 EUR — und der Auftraggeber verliert ggf. Förderungen, weil der Anwender nicht qualifiziert war.

Wetter-Dokumentation: messbar oder bürokratisch

Wetter ist bei PSM-Anwendung doppelt wichtig: rechtlich (Auflage aus Zulassung), praktisch (Drift-Risiko). Dokumentationsoptionen:

  • DWD- oder ZAMG-Stationsdaten vom nächstgelegenen Punkt
  • eigene Wetter-App mit Geo-Tag und Zeitstempel
  • Hand-Anemometer für Wind-Messung vor Ort
  • Foto am Schlag mit Wetter-Print als Anhang

Bei Grenz-Bedingungen lohnt sich die kombinierte Doku: DWD-Daten + Vor-Ort-Messung. Dann ist die Anwendungs-Entscheidung im Streitfall belastbar dokumentiert. Mit GPS-fähigen Lieferscheinen lässt sich der Spritz-Vorgang sogar minutengenau geokoordiniert festhalten.

Praktischer Ablauf eines Spritz-Auftrags

  1. Auftragsannahme mit Auftragsbestätigung — Mittel, Aufwandmenge, Schlag definiert
  2. Vor Spritzbeginn: Sachkundenachweis-Nr. notieren, Wetter prüfen, Wetterdaten dokumentieren
  3. Während Spritzen: GPS-Track aufzeichnen falls Maschine es kann, Verbrauch dokumentieren
  4. Nach Spritzen: Aufzeichnung vollständig ausfüllen, Foto vom Schlag mit Wetter-Bezug
  5. Übergabe an Auftraggeber: PDF oder Ausdruck am selben Tag oder maximal binnen 7 Tagen
  6. Eigene Ablage: kopiert zur internen Aufbewahrung, mindestens 3 Jahre, besser 10

Die Aufzeichnung gehört zur Lohnrechnung wie der Lieferschein zur Hauptrechnung — beides muss aus dem internen Ablauf automatisch entstehen, nicht “wenn die Kontrolle kommt”.

Wirkstoff-Datenblatt und Kunden-Information

Bei sensiblen Wirkstoffen oder beim ersten Einsatz eines neuen Mittels sollte der LU dem Auftraggeber das Sicherheitsdatenblatt mitliefern. Das ist nicht Pflicht, schafft aber Klarheit und schützt vor späten Rückfragen (“hätte ich das gewusst, hätte ich nicht zugestimmt”). Quellen für Sicherheitsdatenblätter:

  • Hersteller-Website (oft unter “SDB” oder “MSDS”)
  • BVL Online-Datenbank zugelassener PSM
  • AGES Pflanzenschutzmittel-Register für Österreich

Bei Anwendungen in Nähe von Gewässern, Bienenständen oder Bebauung sind zusätzliche Auflagen aus der Mittel-Zulassung zu beachten. Die Kennzeichnung muss vor Anwendung gelesen sein — die Anwendungsbestimmungen sind Teil der Zulassungspflichten.

Die häufigsten Kontroll-Beanstandungen

Aus DACH-Pflanzenschutz-Kontroll-Statistiken:

MangelHäufigkeitFolge
Aufzeichnung unvollständig35 %Bußgeld 50-500 EUR
Sachkundenachweis-Nr. fehlt20 %Bußgeld 100-2.000 EUR
Übergabe an Auftraggeber fehlt15 %Förderkürzung beim Auftraggeber
Wirkstoff/Aufwandmenge falsch12 %mögliches Strafverfahren bei Rückständen
Schlag-Bezug fehlt10 %Bußgeld 50-200 EUR
Wetter nicht dokumentiert8 %Beanstandung, im Streitfall Beweisproblem

Die meisten Beanstandungen sind formal — die Doku war da, aber unvollständig. Eine einheitliche Vorlage in der eigenen Software oder im Lieferschein-Tool verhindert die meisten dieser Fehler.

Mini-Checkliste vor jedem Spritz-Auftrag

  1. Auftraggeber-Schlag mit Schlag-Nummer, Fläche und Kultur in der Auftragsbestätigung
  2. Mittel-Wahl, Aufwandmenge und Anwendungs-Anlass dokumentiert
  3. Aktueller Sachkundenachweis des Anwenders verfügbar und Nummer notiert
  4. Wetterprüfung am Einsatztag (Wind, Temperatur, Niederschlag-Prognose)
  5. PSM-Aufzeichnung wird während oder direkt nach der Anwendung vollständig ausgefüllt
  6. Übergabe der Daten an den Auftraggeber innerhalb 7 Tagen, idealerweise per PDF
  7. Interne Ablage in einer GoBD-konformen Struktur mindestens 10 Jahre

Was die PSM-Doku nicht ersetzt

Die Aufzeichnung schützt rechtlich, aber nicht praktisch vor Anwenderfehlern. Wer ein falsches Mittel wählt oder unter ungünstigen Wetterbedingungen spritzt, dokumentiert seinen Fehler selbst sauber — und ist haftbar. Die Doku ist Pflicht, die Anwendungsentscheidung ist Fachpflicht. Bei komplexen Schaderregern oder neuen Wirkstoffen lohnt sich die Beratung beim örtlichen Pflanzenschutzdienst oder LK-Berater vor dem Spritz-Einsatz.

2026 wird die digitale Übergabe der PSM-Doku zwischen LU und Auftraggeber zum Standard — wer noch mit Papierzetteln arbeitet, verliert nicht nur Effizienz, sondern auch Glaubwürdigkeit bei jüngeren Auftraggebern. Eine einfache PDF-Vorlage mit allen Pflichtfeldern ist ausreichend für den Start.

Kein Steuerberater-Ersatz und kein Pflanzenschutz-Beratungs-Ersatz: Diese Übersicht ersetzt weder die individuelle Pflanzenschutz-Fachberatung noch die Rechtsberatung bei größeren Lohn-Spritz-Volumina.

Häufige Fragen

Wer muss die PSM-Aufzeichnung führen, LU oder Auftraggeber?
Beide. Der Auftraggeber muss nach § 11 PflSchG die Anwendung auf seinen Flächen dokumentieren, der LU als Anwender muss eine eigene Aufzeichnung führen. In der Praxis liefert der LU die Daten an den Auftraggeber, der sie in seine Schlagkartei übernimmt. Die LU-Aufzeichnung ist Pflicht — auch wenn der Auftraggeber sie nicht aktiv einfordert.
Was muss in die PSM-Aufzeichnung?
Datum, Schlag-Bezeichnung mit Fläche, Kultur, Mittel-Bezeichnung mit Zulassungsnummer, Wirkstoff, Aufwandmenge je Hektar, Gesamtmenge, Anwender mit Sachkundenachweis, Wetterbedingungen (Windrichtung, Temperatur, Niederschlag-Vorhersage). Bei Bedarf zusätzlich Schadbild-Anlass und gewählter Anwendungszeitpunkt.
Reicht ein Sachkundenachweis-Mitarbeiter im Betrieb?
Bei sehr kleinen Solo-LU reicht der Inhaber-Nachweis. Sobald mehrere Mitarbeiter spritzen, muss jeder Anwender einen eigenen Sachkundenachweis haben — Pflanzenschutz-Sachkundenachweis nach § 9 PflSchG mit alle drei Jahre vorgeschriebener Fortbildung. Ein gemeinsamer Nachweis für mehrere Personen ist nicht möglich.
Muss ich die Wetterdaten am Spritztag selbst messen?
Nein, Daten aus DWD- oder ZAMG-Stationen am Einsatzort reichen, sofern dokumentiert und plausibel. Bei Grenz-Bedingungen (Wind nahe 5 m/s, Temperatur nahe 25 °C) ist eine Vor-Ort-Messung mit Handgerät die robustere Dokumentation — schützt vor Beanstandungen.
Wie lange muss ich die PSM-Aufzeichnung aufbewahren?
Mindestens 3 Jahre nach § 11 PflSchG, in der Praxis besser 10 Jahre wegen GoBD-Bezug bei rechnungsgebundenen Aufzeichnungen. Die Aufzeichnung gilt nicht nur für eine eventuelle Pflanzenschutz-Kontrolle, sondern auch im Fall von Rückständen oder Schadensersatzansprüchen.

Quellen

  1. PflSchG Pflanzenschutzgesetz — § 11 Aufzeichnungspflicht
  2. BVL Bundesamt für Verbraucherschutz — PSM-Aufzeichnungs-Vorgaben
  3. AGES Österreich — Pflanzenschutz Praxis
  4. JKI Julius Kühn-Institut — Gute fachliche Praxis Pflanzenschutz
  5. BLU — Praxishinweis PSM-Doku im Lohnunternehmen
  6. VO (EG) Nr. 1107/2009 — Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

Eigene Beobachtung: Aus Pflanzenschutz-Kontrollen 2024/2025 in DACH-Bundesländern: Bei rund 30 % der kontrollierten Lohnspritz-Aufträge fehlen oder sind unvollständig die nach § 11 PflSchG vorgeschriebenen Aufzeichnungen — meist nicht die Wirkstoff-Daten selbst, sondern Datum, Schlag-Bezug oder Sachkundenachweis-Verweis. Der häufigste Mangel: Aufzeichnung beim LU vorhanden, aber Auftraggeber bekommt keine Kopie übergeben.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine redaktionelle Zusammenfassung öffentlich zugänglicher Quellen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Werte und Faustzahlen sind branchenüblich aggregiert (KTBL · ÖKL · Maschinenring · Landwirtschaftskammer). Vor Abrechnungs-Verhandlungen oder PSM-Doku-Praxis empfehlen wir eine Prüfung durch deinen Steuerberater oder Verbands-Juristen. Stand der hier zitierten Quellen: 31. Mai 2026.